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120 % Kostenabzug für Rechnungssoftware: Wie funktioniert das?

1. Februar 20263 min LesezeitCleero

120 % Kostenabzug für Rechnungssoftware: Wie funktioniert das?

Die Umstellung auf E-Rechnungsstellung kostet Geld — neue Software, vielleicht ein Abonnement. Aber die Regierung hat dafür etwas vorgesehen. Für diejenigen, die jetzt in die richtigen Tools investieren, gibt es einen steuerlichen Vorteil, den nur wenige Selbstständige kennen: einen erhöhten Kostenabzug von 120 % auf Rechnungssoftware.

Hier erfahren Sie, was das konkret für Sie bedeutet.


Was ist ein erhöhter Kostenabzug?

Normalerweise dürfen Sie Betriebsausgaben zu 100 % von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Wenn Sie 500 € für Rechnungssoftware ausgeben, reduziert sich Ihr steuerpflichtiges Einkommen um 500 €.

Mit dem erhöhten Kostenabzug von 120 % dürfen Sie dieselben 500 € für 600 € absetzen. Mehr Abzug als Sie tatsächlich ausgegeben haben — das ist der Bonus, den die Regierung vorsieht, um die Umstellung auf digitale Rechnungsstellung zu fördern.


Für wen gilt die Regelung?

Die Maßnahme gilt für Selbstständige und kleine Gesellschaften, die ein Abonnement für Rechnungssoftware abschließen. Es geht dabei speziell um Abonnementmodelle — also monatliche oder jährliche Abonnements, nicht um einmalige Käufe.

Die Software muss mit dem Peppol-Netzwerk für strukturierte elektronische Rechnungsstellung kompatibel sein.

Die Maßnahme gilt für die Einkommensjahre 2024 bis einschließlich 2027. Wer jetzt startet, kann also noch mehrere Jahre von diesem Vorteil profitieren.


Was bringt es konkret?

Angenommen, Sie zahlen 108 € pro Jahr für ein Rechnungsabonnement (9 € pro Monat).

Ohne den erhöhten Abzug: 108 € absetzbar. Mit der 120-%-Regelung: 129,60 € absetzbar.

Die Differenz beträgt 21,60 € zusätzlichen Abzug. Je nach Ihrem Steuersatz ergibt das eine kleine, aber reelle Ersparnis auf Ihrer Steuerrechnung.

Klingt vielleicht nicht spektakulär, aber es ist ein Vorteil zusätzlich zu der Software, die Sie ohnehin benötigen. Und für diejenigen, die ein teureres Paket nutzen, fällt der Unterschied entsprechend höher aus.


Gibt es noch einen weiteren steuerlichen Vorteil?

Ja. Neben dem erhöhten Kostenabzug gibt es auch einen erhöhten Investitionsabzug von 20 % für einmalige digitale Investitionen — also wenn Sie Software kaufen statt mieten. Aber für die meisten Selbstständigen, die mit einem monatlichen Abonnement arbeiten, ist der 120 % Kostenabzug die relevante Maßnahme.


Wie wenden Sie es an?

Bewahren Sie einfach Ihre Rechnungen für Ihr Softwareabonnement auf. Ihr Buchhalter verarbeitet den erhöhten Abzug in Ihrer Steuererklärung. Sie müssen selbst nichts Besonderes tun — die einzige Voraussetzung ist, dass die Software Peppol-kompatibel ist.

Sind Sie unsicher, ob Ihr aktuelles Rechnungstool in Frage kommt? Fragen Sie Ihren Buchhalter oder wechseln Sie zu einer Software, die nachweislich Peppol-fähig ist.


Kurz zusammengefasst

  • Erhöhter Kostenabzug von 120 % auf Abonnements für Rechnungssoftware
  • Gilt für Selbstständige und kleine Gesellschaften
  • Anwendbar auf die Einkommensjahre 2024 bis einschließlich 2027
  • Nur für Peppol-kompatible Software
  • Keine zusätzliche Verwaltung — Ihr Buchhalter regelt es

Cleero ist Peppol-fähig und somit vollständig für diesen steuerlichen Vorteil qualifiziert. Starten Sie kostenlos und entdecken Sie, wie viel Zeit und Geld Sie sparen.

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