E-Rechnungen für freie Berufe: Architekten, Berater und Coaches
Sind Sie Architekt, Berater, Coach, Rechtsanwalt, Psychologe oder üben Sie einen anderen freien Beruf aus? Dann gilt die E-Rechnungspflicht auch für Sie — auch wenn Sie vielleicht das Gefühl haben, dass diese Regelung eher für „richtige Unternehmen" gedacht ist. Hier ist, was Sie wissen müssen.
Gilt die Pflicht für freie Berufe?
Ja. Das Gesetz macht keinen Unterschied zwischen Branchen oder Berufen. Jedes mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen in Belgien, das an andere mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen fakturiert, muss dies über Peppol tun.
Das gilt also für:
- Architekten, die Rechnungen an Bauträger oder andere Unternehmen stellen
- IT-Berater und Unternehmensberater, die an Firmen fakturieren
- Coaches und Trainer, die Unternehmensaufträge ausführen
- Rechtsanwälte und Notare für ihre gewerblichen Mandanten
- Grafikdesigner, Texter und andere Kreative, die für Unternehmen arbeiten
Was wenn Sie sowohl private als auch geschäftliche Kunden haben?
Viele Freiberufler arbeiten für eine Mischung aus Privatpersonen und Unternehmen. Die Pflicht gilt nur für geschäftliche Rechnungen — an Kunden mit einer Mehrwertsteuernummer.
Rechnungen an Privatpersonen dürfen Sie weiterhin als PDF versenden. Gute Rechnungssoftware erkennt automatisch, ob ein Kunde eine Mehrwertsteuernummer hat, und versendet die Rechnung über den richtigen Weg.
Was wenn Sie mehrwertsteuerbefreit sind?
Einige Freiberufler sind vollständig mehrwertsteuerbefreit auf Grundlage von Artikel 44 des Mehrwertsteuergesetzbuchs. Denken Sie an bestimmte medizinische Berufe, einige Bildungsaktivitäten oder Psychologen und Psychotherapeuten.
Wenn Ihre Tätigkeiten vollständig mehrwertsteuerbefreit sind, fallen Sie nicht unter die E-Rechnungspflicht für das Versenden von Rechnungen. Sie müssen jedoch in der Lage sein, E-Rechnungen von mehrwertsteuerpflichtigen Lieferanten zu empfangen.
Sind Sie unsicher, ob Ihre spezifische Situation eine Ausnahme darstellt? Besprechen Sie dies mit Ihrem Steuerberater.
Was wenn Sie unter die Kleinunternehmerregelung fallen?
Freiberufler mit einem Jahresumsatz unter 25.000 € können die Mehrwertsteuerbefreiung für Kleinunternehmen wählen. Sie berechnen dann keine Mehrwertsteuer.
Aber auch dann fallen Sie unter die E-Rechnungspflicht, wenn Sie mit anderen mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen Geschäfte machen. Ihre Rechnungen enthalten keine Mehrwertsteuer, müssen aber im richtigen elektronischen Format über Peppol versendet werden.
Praktisch: Was ändert sich für Sie?
In der Praxis ändert sich an Ihrer Arbeitsweise nicht viel. Sie erstellen weiterhin Rechnungen für Ihre Kunden, aber anstatt eine PDF zu speichern und per E-Mail weiterzuleiten, klicken Sie auf „Über Peppol versenden" und fertig.
Der Vorteil: Ihre Rechnung kommt automatisch in der Buchhaltungssoftware Ihres Kunden an, ohne dass dieser sie manuell eingeben muss. Das beschleunigt die Verarbeitung — und damit auch die Bezahlung.
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