E-Rechnungsstellung

E-Rechnungsstellung für ausländische Kunden: Gilt die Pflicht auch dann?

20. März 2026Aktualisiert am 7. Juli 20262 min LesezeitCleero

E-Rechnungsstellung für ausländische Kunden: Gilt die Pflicht auch dann?

Sie fakturieren regelmäßig an Kunden in den Niederlanden, Frankreich oder einem anderen EU-Land. Müssen Sie auch an diese E-Rechnungen über Peppol senden? Oder gilt die belgische Pflicht nur für inländische Kunden?


Die Kurzversion

Die belgische E-Rechnungspflicht gilt ausschließlich für Transaktionen zwischen zwei belgischen mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen. Wenn Ihr Kunde keine belgische Mehrwertsteuernummer besitzt, sind Sie nicht verpflichtet, eine Peppol-Rechnung zu senden.

Für ausländische Kunden dürfen Sie also weiterhin eine PDF-Rechnung per E-Mail versenden, wie Sie es bisher getan haben.


Aber es gibt Nuancen

Der Kunde hat sowohl eine belgische als auch eine ausländische Mehrwertsteuernummer

Manche internationale Unternehmen haben eine feste Niederlassung oder Einheit in Belgien und sind somit auch belgisch mehrwertsteuerpflichtig. In diesem Fall gilt die Pflicht sehr wohl für Ihre Rechnungen an diese belgische Einheit, auch wenn das Mutterunternehmen ausländisch ist.

Der Kunde bittet selbst um eine E-Rechnung

Immer mehr europäische Länder führen ihre eigenen E-Rechnungspflichten ein — die Niederlande, Deutschland, Frankreich und andere arbeiten an vergleichbarer Gesetzgebung. Ihr ausländischer Kunde kann Sie bitten, eine E-Rechnung zu senden, auch wenn Sie dazu gesetzlich nicht verpflichtet sind.

Peppol ist europäisch, das heißt, wenn Sie bereits im Netzwerk sind, können Sie grundsätzlich auch ausländische Kunden über Peppol fakturieren — vorausgesetzt, diese sind ebenfalls am Netzwerk angeschlossen.

Innergemeinschaftliche Lieferungen und Export

Für Rechnungen, bei denen die Mehrwertsteuer auf den Kunden übergeht (innergemeinschaftliche Lieferungen) oder bei denen eine Mehrwertsteuerbefreiung gilt (Export außerhalb der EU), gelten weiterhin die bestehenden Regeln. Diese Rechnungen müssen nicht über Peppol versendet werden.


Zusammengefasst

  • Die belgische E-Rechnungspflicht gilt ausschließlich für B2B-Transaktionen zwischen belgischen mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen
  • Ausländische Kunden ohne belgische Mehrwertsteuernummer: PDF per E-Mail bleibt zulässig
  • Ausländische Unternehmen mit einer belgischen Einheit: Peppol ist verpflichtend
  • Peppol ist europäisch — Sie können es auch für ausländische Kunden nutzen, die darum bitten

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Häufig gestellte Fragen

Gilt die belgische E-Rechnungspflicht für ausländische Kunden?

Nein. Die Pflicht gilt nur für Transaktionen zwischen zwei belgischen mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen. An Kunden ohne belgische Mehrwertsteuernummer dürfen Sie weiterhin ein PDF per E-Mail senden.

Was, wenn mein ausländischer Kunde eine belgische Niederlassung hat?

Rechnungen an diese belgische Niederlassung fallen sehr wohl unter die Peppol-Pflicht, auch wenn die Muttergesellschaft ausländisch ist.

Kann ich Peppol für ausländische Kunden nutzen?

Ja, Peppol ist ein europäisches Netzwerk. Ist Ihr ausländischer Kunde angeschlossen, können Sie ihn über Peppol fakturieren — immer mehr EU-Länder führen eigene E-Rechnungspflichten ein.

Was ist mit innergemeinschaftlichen Lieferungen und Export?

Dafür gelten weiterhin die bestehenden Regeln; diese Rechnungen müssen nicht über Peppol versendet werden.

Tags:E-RechnungAuslandinternationalMehrwertsteuerPeppolBelgien